Zusammenfassung
169. Bundesgesetz: 3. Novelle zur Bundesforste-Dienstordnung
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Auszug
Bundesgesetz vom 27. April 1972, mit dem die Bundesforste-Dienstordnung geändert wird (3. Novelle zur Bundesforste-Dienstordnung)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Die Bundesforste-Dienstordnung, BGBl.Nr. 201/1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 466/1969 und 22371970 wird wie folgt geändert:1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:„(2) Wenn geeignete Bewerber, die das betreffende Erfordernis erfüllen, nicht zur Verfügung stehen, kann 1. von der Voraussetzung des Abs. 1 lit. a von der Generaldirektion im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt,2. von der Voraussetzung des Abs. 1 lit. b von der Generaldirektion,3. von den übrigen Voraussetz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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