Bundesgesetz über die Anwendung von Normen von Fernsehsignalen (FS-G)

Bundesgesetzblatt, 11 Juli 2000 (Nr. 50/2000)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


50. Bundesgesetz: Anwendung von Normen von Fernsehsignalen (FS-G)

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Auszug


Bundesgesetz über die Anwendung von Normen von Fernsehsignalen (FS-G)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Zweck

§ 1. Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, die Entwicklung der Fernsehdienste für das Breitbildschirmformat

(16 : 9) und für hochauflösendes Fernsehen sowie der Fernsehdienste, die volldigitale

Übertragungssysteme verwenden, zu fördern und die Richtlinie 95/47/EG über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignale...

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