Zusammenfassung
114. Bundesgesetz: Ergänzung des Auslandsrenten-Übernahmegesetzes.
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Auszug
Bundesgesetz vom 5. April 1962, mit dem das Auslandsrenten-Übernahmegesetz ergänzt wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Auslandsrenten-Übernahmegesetz, BGBl.Nr. 290/1961, wird ergänzt wie folgt:1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten:„(1) Dieses Bundesgesetz regelt unbeschadet zwischenstaatlicher Ve...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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