Zusammenfassung
102. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Vereinsgesetzes 1951.
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Auszug
Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Vereinsgesetz 1951 abgeändert und ergänzt wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Vereinsgesetz 1951, BGBl. Nr. 233, in der F...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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