Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Vereinsgesetz 1951 abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


102. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Vereinsgesetzes 1951.

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Auszug


Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Vereinsgesetz 1951 abgeändert und ergänzt wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Vereinsgesetz 1951, BGBl. Nr. 233, in der F...

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