Bundesgesetz vom 17. April 1963, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 abgeändert wird.

Zusammenfassung


113. Bundesgesetz: Abänderung des Eisenbahngesetzes 1957.

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. April 1963, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

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