Zusammenfassung
100. Bundesgesetz: Abänderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1957.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1957 abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen :
Artikel I.Das Bundespräsidentenwahlgesetz 1957, BGBl.Nr. 68, wird wie folgt abgeändert:1. Der letzte Satz des § 1 Abs. 1 hat zu lauten:„Die Ausschreibung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt."2. Die §§ 4 und 5 haben zu lauten:„§ 4. Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag. (§ 1 Abs. 1) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen.§ 5. (1) Die Wahlberechtigten sind in Wählerverzeichnisse einzutragen, die vor jede...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links