Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Volksabstimmungsgesetz abgeändert wird.

Zusammenfassung


101. Bundesgesetz: Abänderung des Volksabstimmungsgesetzes.

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Auszug


Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Volksabstimmungsgesetz abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Volksabstimmungsgesetz, BGBl. Nr. 13/

1958, wird wie folgt abgeändert:

1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten:

„§ 2. (1) Wird eine Volksabstimmung gemäß

§ 1 angeordnet, so hat die Bundesregierung den Tag der Volksabstimmung, der auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag fallen muß, festzusetzen und den Stichtag zu bestimmen."

2. § 2 Abs. 2 lit. d hat zu lauten:

„d) den Stichtag (Abs. 1)."

3. Die §§ 5 und 6 haben zu lauten...

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