Zusammenfassung
101. Bundesgesetz: Abänderung des Volksabstimmungsgesetzes.
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Auszug
Bundesgesetz vom 4. April 1962, mit dem das Volksabstimmungsgesetz abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Volksabstimmungsgesetz, BGBl. Nr. 13/1958, wird wie folgt abgeändert:1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten:„§ 2. (1) Wird eine Volksabstimmung gemäß§ 1 angeordnet, so hat die Bundesregierung den Tag der Volksabstimmung, der auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag fallen muß, festzusetzen und den Stichtag zu bestimmen."2. § 2 Abs. 2 lit. d hat zu lauten:„d) den Stichtag (Abs. 1)."3. Die §§ 5 und 6 haben zu lauten...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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