Zusammenfassung
97. Bundesgesetz: Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arzneiwareneinfuhrgesetz, BGBl. Nr. 179/1970, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 642/1987 und 45/1991, wird wie folgt geändert:1. § 2 Abs. 1 lautet:„(1) Die Einfuhr von Waren im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 ist dosiert oder in Aufmachung für den Kleinverkauf, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, nur zulässig, wenn dafür eine Einfuhrbewilligung erteilt wurde."2. §2 Abs. 3 bis 5 lauten:„(3) Eine Einfuhrbewilligung ist nur zu erteilen für 1. Arzneiw...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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