Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert wird

Zusammenfassung


97. Bundesgesetz: Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arzneiwareneinfuhrgesetz, BGBl. Nr. 179/1970, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 642/1987 und 45/1991, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Einfuhr von Waren im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 ist dosiert oder in Aufmachung für den Kleinverkauf, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, nur zulässig, wenn dafür eine Einfuhrbewilligung erteilt wurde."

2. §2 Abs. 3 bis 5 lauten:

„(3) Eine Einfuhrbewilligung ist nur zu erteilen für 1. Arzneiw...

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