Bundesgesetz vom 21. März 1947 über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtschutzrechtes.

Zusammenfassung


86. Bundesgesetz: Vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtschutzrechtes.

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Auszug


Bundesgesetz vom 21. März 1947 über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtschutzrechtes.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Aufgehoben werden:

1. die Verordnung über die Vereinfachung des Verfahren...

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