Bundesgesetz betreffend das Paßwesen für österreichische Staatsbürger (Paßgesetz 1992)

Zusammenfassung


839. Bundesgesetz: Paßgesetz 1992

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz betreffend das Paßwesen für österreichische Staatsbürger (Paßgesetz 1992)

Inhaltsverzeichnis:

§   1  Begriffsbestimmungen

§   2 Ausreise und Einreise

§   3 Reisepässe

§   4 Staatsbürgerschaft

§   5 Dienstpässe

§   6 Diplomatenpässe

§ 7 Paßausstellung auf Antrag oder von Amts wegen

§   8 Paßausstellung für Minderjährige

§   9 Miteintragung von Minderjährigen

§ 10 Zweiter Reisepaß

§ 11 Gültigkeitsdauer des gewöhnlichen Reisepasses

§ 12 Gültigkeitsdauer der Dienstpässe und Diplomatenpässe

§ 13 Geltungsbereich

§ 14 Paßversagung

§ 15 Paßentziehung

§ 16 Behörden

§ 17 Entscheidungspflicht

§ 18 Paßersatz

§ 19 Personalausweise

§ 20 Sammelreisepässe

§ 21 Übernahmserklärungen

§ 22 Verfahrensbestimmungen für die Vertretungsbehörden

§ 23 Bundes-Verwaltungsabgaben

§ 24 Strafbestimmungen

§ 25 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 26 Vollziehung Begriffsbestimmungen

§ 1. Einreise ist das Betreten, Ausreise das Verlassen des Bundesgebietes.

Ausreise und Einreise

§ 2. (1) Österreichische Staatsbürger (Staatsbürger) bedürfen zur Ausreise aus dem Bundesgebiet und zur Einreise in dieses eines gültigen Reisedokumentes (Reisepaß oder Paßersatz), soweit nicht etwas anderes durch zwischenstaatliche Vereinbarungen bestimmt ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen