Zusammenfassung
26. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten.
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1957, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Jänner 1951, BGBl. Nr. 42, über die Wahl des Bundespräsidenten abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bundesgesetz vom 16. Jänner 1951, BGBl.Nr. 42, über die Wahl des Bundespräsidenten wird wie folgt abgeändert:1. Dem Titel des Gesetzes ist der Klammerausdruck„Bundespräsidentenwahlgesetz" anzufügen:2. § 1 Abs. 1 hat zu lauten:„§ 1. (l) Die Wahl des Bundespräsidenten wird von der Bundesregierung durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben.Die Ausschreibung hat den Wahltag zu enthalten,der von der Bundesregierung auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag festzusetzen ist. Die Ausschreibung hat weiters den Tag zu b...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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