Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

65. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis lautet:

"I. Teil

Gleichbehandlung

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

1. Hauptstück

Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern

§ 3. Gleichstellung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

§ 4a. Begriffsbestimmungen

§ 5. Auswahlkriterien

§ 6. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen

§ 8. Sexuelle Belästigung

§ 8a. Belästigung

§ 9. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 10. Vertretung von Frauen in Kommissionen

2. Abschnitt

Besondere Fördermaßnahmen für Frauen

§ 11. Frauenförderungsgebot

§ 11a. Frauenförderungspläne

§ 11b. Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst

§ 11c. Vorrang beim beruflichen Aufstieg

§ 11d. Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung

3. Abschnitt

Berichtswesen

§ 12. Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Gesundheit und Frauen

§ 12a. Bericht an den Nationalrat

2. Hauptstück

Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) § 13. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

§ 13a. Begriffsbestimmungen

§ 13b. Ausnahmebestimmungen

§ 14. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 15. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen

§ 16. Belästigung

§ 16a. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

3. Hauptstück

Gemeinsame Bestimmungen für das 1. und 2. Hauptstück

1. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 17. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 17a. Festsetzung des Entgelts

§ 17b. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 17c. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 18. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter

§ 18a. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 18b. Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18c. Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 19. Sexuelle Belästigung und Belästigung

2. Abschnitt

Geltendmachung von Ansprüchen

§ 20. Fristen

§ 20a. Beweislast

§ 20b. Benachteiligungsverbot

II. Teil

Institutionen und Verfahren

1. Hauptstück

Institutionen

§ 21. Einteilung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungskommission

§ 22. Einrichtung

§ 22a. Senate

§ 22b. Zusammensetzung der Senate

§ 23. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

§ 23a. Gutachten

§ 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission

§ 25. Verfahren v...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen