Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Bundesgesetzblatt Nr. 65/2004, 23. Juni 2004 › Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BKA (Bundeskanzleramt)
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Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
65. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird wie folgt geändert:1. Das Inhaltsverzeichnis lautet:"I. TeilGleichbehandlung§ 1. Geltungsbereich§ 2. Begriffsbestimmungen1. HauptstückGleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern§ 3. Gleichstellung1. AbschnittGleichbehandlungsgebot§ 4. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis§ 4a. Begriffsbestimmungen§ 5. Auswahlkriterien§ 6. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen§ 7. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen§ 8. Sexuelle Belästigung§ 8a. Belästigung§ 9. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung§ 10. Vertretung von Frauen in Kommissionen2. AbschnittBesondere Fördermaßnahmen für Frauen§ 11. Frauenförderungsgebot§ 11a. Frauenförderungspläne§ 11b. Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst§ 11c. Vorrang beim beruflichen Aufstieg§ 11d. Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung3. AbschnittBerichtswesen§ 12. Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Gesundheit und Frauen§ 12a. Bericht an den Nationalrat2. HauptstückGleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) § 13. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis§ 13a. Begriffsbestimmungen§ 13b. Ausnahmebestimmungen§ 14. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen§ 15. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen§ 16. Belästigung§ 16a. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung3. HauptstückGemeinsame Bestimmungen für das 1. und 2. Hauptstück1. AbschnittRechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes§ 17. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses§ 17a. Festsetzung des Entgelts§ 17b. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen§ 17c. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung§ 18. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter§ 18a. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten§ 18b. Gleiche Arbeitsbedingungen§ 18c. Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses§ 19. Sexuelle Belästigung und Belästigung2. AbschnittGeltendmachung von Ansprüchen§ 20. Fristen§ 20a. Beweislast§ 20b. BenachteiligungsverbotII. TeilInstitutionen und Verfahren1. HauptstückInstitutionen§ 21. Einteilung1. AbschnittGleichbehandlungskommission§ 22. Einrichtung§ 22a. Senate§ 22b. Zusammensetzung der Senate§ 23. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission§ 23a. Gutachten§ 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission§ 25. Verfahren v...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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