Zusammenfassung
179. Bundesgesetz: Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
ARTIKEL 1 Änderung des PVG Das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 366/1991, wird wie folgt geändert:1. Im § 5 Abs. 2 wird am Ende der lit. b der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende lit. c wird angefügt:,,c) die Beschlußfassung über den Übergang der Zuständigkeiten des Dienststellenausschusses an den Fach(Zentral)ausschuß nach § 23 Abs. 3."2.  § 9 Abs. 1 lit. h lautet:,,h) bei der Anordnung von Überstunden—  ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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