Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


179. Bundesgesetz: Änderung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

ARTIKEL 1 Änderung des PVG Das Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 366/1991, wird wie folgt geändert:

1. Im § 5 Abs. 2 wird am Ende der lit. b der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende lit. c wird angefügt:

,,c) die Beschlußfassung über den Übergang der Zuständigkeiten des Dienststellenausschusses an den Fach(Zentral)ausschuß nach § 23 Abs. 3."

2.  § 9 Abs. 1 lit. h lautet:

,,h) bei der Anordnung von Überstunden

—  ...

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