Bundesgesetz vom 6. März 1969, mit dem die Bundesabgabenordnung neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


134. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Bundesabgabenordnung

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. März 1969, mit dem die Bundesabgabenordnung neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/

1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 201/1965 wird abgeändert wie folgt:

1. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 haben zu lauten:

„§ 3. (1) Abgaben im Sinn dieses Bundesgesetzes sind, wenn nicht anderes angeordnet ist,

neben den im § 1 bezeichneten Abgaben und Beiträgen auch die im § 2 lit. a angeführten Abgabenvergüt...

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