Zusammenfassung
134. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Bundesabgabenordnung
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. März 1969, mit dem die Bundesabgabenordnung neuerlich abgeändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 201/1965 wird abgeändert wie folgt:1. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 haben zu lauten:„§ 3. (1) Abgaben im Sinn dieses Bundesgesetzes sind, wenn nicht anderes angeordnet ist,neben den im § 1 bezeichneten Abgaben und Beiträgen auch die im § 2 lit. a angeführten Abgabenvergüt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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