Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 20/2008, 9. Januar 2008Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Zusammenfassung


Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

20. Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 2 lauten Z 1 und 2:"1.die Vorarbeiten für das Bundesfinanzrahmengesetz und den Budgetbericht;2.die Vorbereitung und Erstellung der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzgesetz;"

2. Im § 2 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.

3. § 5 Abs. 3 Z 2 und 3 lauten:"2.die Mitwirkung an der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (§ 12) sowie des Strategieberichts dazu (§ 12g) und an der Erstellung des Budgetberichts (§ 34 Abs. 3);3.die Mitwirkung an der Vorbereitung des Bundesvoranschlagsentwurfes (§ 30);"

4. Nach dem § 11 lautet die Überschrift:

"3. Abschnitt

Bundesfinanzrahmengesetz und Strategiebericht; finanzielle Auswirkungen rechtsetzender und sonstiger grundsätzlicher Regelungen"

5. § 12 samt Überschrift lautet:

"Bundesfinanzrahmengesetz

§ 12. (1) Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jährlich bis spätestens 30. April den von ihr beschlossenen Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes zusammen mit dem Strategiebericht gemäß § 12g vorzulegen.

(2) Der Bundesfinanzrahmen ist nach sachlichen Kriterien in folgende Rubriken zu unterteilen:1.Recht und Sicherheit;

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