Bundesgesetz, mit dem das Anmeldegesetz Irak geändert wird

Zusammenfassung


26. Bundesgesetz: Änderung des Anmeldegesetzes Irak

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Anmeldegesetz Irak geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Anmeldegesetz Irak, BGBl. Nr. 310/1992, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 lautet:

„§ 3. (1) Anmeldeberechtigt sind österreichische Staatsbürger, weiters Personen, die ihren ge...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen