Zusammenfassung
26. Bundesgesetz: Änderung des Anmeldegesetzes Irak
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Anmeldegesetz Irak geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Anmeldegesetz Irak, BGBl. Nr. 310/1992, wird wie folgt geändert:1. § 3 Abs. 1 lautet:„§ 3. (1) Anmeldeberechtigt sind österreichische Staatsbürger, weiters Personen, die ihren ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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