Zusammenfassung
94. Bundesgesetz: 2. Führerscheingesetznovelle
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 2/1998) geändert wird (2. Führerscheingesetznovelle)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 2/1998) wird wie folgt geändert:1. Im Inhaltsverzeichnis ist im 6. Abschnitt nach § 32 einzufügen:„§ 32a  Feuerwehrführerschein.“2. Im § 1 Abs. 3 wird folgender zweiter und dritter Satz angefügt:„Das Lenken von Kraftfahrzeugen über 3500 kg höchste zuläss...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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