Zusammenfassung
421. Bundesgesetz: Änderung des Finanzstrafgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:1. Im § 33 Abs. 4 werden die Worte „dem Finanzamt“ durch „der Abgabenbehörde“ ersetzt.2. § 35 Abs. 1 bis 3 lautet...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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