Zusammenfassung
80. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Musterschutzgesetzes 1953
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, mit dem das Musterschutzgesetz 1953 abgeändert und ergänzt wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Musterschutzgesetz 1953, BGBl. Nr. 39in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 52/1959, BGBl. Nr. 76/1967 und BGBl. Nr. 214/1967,wird abgeändert und ergänzt wie folgt:1. § 4 Abs. 3 hat zu entfallen.2. Dem § 5 sind folgende Abs. 7 und 8 anzufügen:„(7) Die näheren Bestimmungen über ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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