Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, mit dem das Musterschutzgesetz 1953 abgeändert und ergänzt wird

Zusammenfassung


80. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Musterschutzgesetzes 1953

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. Jänner 1969, mit dem das Musterschutzgesetz 1953 abgeändert und ergänzt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Musterschutzgesetz 1953, BGBl. Nr. 39

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 52/

1959, BGBl. Nr. 76/1967 und BGBl. Nr. 214/1967,

wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

1. § 4 Abs. 3 hat zu entfallen.

2. Dem § 5 sind folgende Abs. 7 und 8 anzufügen:

„(7) Die näheren Bestimmungen über ...

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