Zusammenfassung
47. Bundesgesetz: Änderung des Nationalbankgesetzes 1955
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. Jänner 1981, mit dem das Nationalbankgesetz 1955 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Nationalbankgesetz 1955, BGBl. Nr. 184,in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 200/1967, 276/1969, 224/1972 und 494/1974 wird wie folgt geändert:1. § 5 Abs. 2 hat zu lauten:„(2) In folgenden Fällen wird die Firma der Bank vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Generalrates gezeichnet:1. Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen (§ 21Z 1);2. Verlautbarungen betreffend die Festsetzung des Zinsfußes im Eskont- und Darlehensgeschäft(§ 21 Z 2);3. Mindestreserve-Kundmachungen (§ 21 Z 4);...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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