Zusammenfassung
172. Bundesgesetz: Änderung des Patentanwaltsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 7. Juni 1967, BGBl.Nr. 214, mit dem der Patentanwaltsberuf geregelt wird (Patentanwaltsgesetz), wird wie folgt geändert:Artikel I 1. § 3 Abs. 1 erster Satz hat zu lauten:„Die Praxis hat eine mindestens fünfjährige tatsächliche Verwendung in Normalarbeitszeit als Patentanwaltsanwärter bei einem inländischen Patentanwalt zu umfassen."2. In § 4 Abs....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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