Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Zusammenfassung


172. Bundesgesetz: Änderung des Patentanwaltsgesetzes

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 7. Juni 1967, BGBl.

Nr. 214, mit dem der Patentanwaltsberuf geregelt wird (Patentanwaltsgesetz), wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. § 3 Abs. 1 erster Satz hat zu lauten:

„Die Praxis hat eine mindestens fünfjährige tatsächliche Verwendung in Normalarbeitszeit als Patentanwaltsanwärter bei einem inländischen Patentanwalt zu umfassen."

2. In § 4 Abs....

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen