Zusammenfassung
181. Bundesgesetz: Änderung des Patentgesetzes 1970 und des Patentverträge-Einführungsgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Patentverträge-Einführungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 634/1994, wird wie folgt geändert:1. § 22 lautet:„§ 22. (1) Das Patent berechtigt den Patentinhaber andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.(2) Ist das Patent für ein Verfahren erteilt, so erstreckt sich die Wirkung auch auf die durch dieses Verfahre...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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