Zusammenfassung
134. Bundesgesetz: Änderung des Schulpflichtgesetzes 1985
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 768/1996, wird wie folgt geändert:1. § 5 Abs. 4 lautet:„(4) Schüler von allgemeinen Schulen, die die 9. Schulstufe vor Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht erfolgre...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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