Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 9/2008, 7. Januar 2008Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Änderung des Ziviltechnikergesetzes 1993

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

9. Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 und 2 lauten:

"(1) Die Befugnis eines Ziviltechnikers ist österreichischen Staatsbürgern oder Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder den durch sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellten Personen zu verleihen, wenn die für die Ausübung erforderliche fachliche Befähigung (§ 6) nachgewiesen wurde und kein Ausschließungsgrund vorliegt.

(2) Als Fa...

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