Zusammenfassung
44. Bundesgesetz: Änderung des Fernmeldegesetzes 1993
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:1. § 20a Abs. 3 lautet:„(3) Die Konzessionsvergabe ist, unbeschadet der gemäß § 20 Abs. 1 anzugebenden technischen Kriterien, an die Erfüllung sachlicher und persönlicher Voraussetzungen zu binden. Die ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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