Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird

Zusammenfassung


44. Bundesgesetz: Änderung des Fernmeldegesetzes 1993

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Fernmeldegesetz 1993 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Fernmeldegesetz 1993, BGBl. Nr. 908, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:

1. § 20a Abs. 3 lautet:

„(3) Die Konzessionsvergabe ist, unbeschadet der gemäß § 20 Abs. 1 anzugebenden technischen Kriterien, an die Erfüllung sachlicher und persönlicher Voraussetzungen zu binden. Die ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen