Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geändert werden

Bundesgesetzblatt Nr. 15/2005, 1. April 2005Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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Zusammenfassung


7. Führerscheingesetz-Novelle und Änderung der Straßenverkehrsordnung

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geändert werden

15. Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

(7. Führerscheingesetz-Novelle) Das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz-FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, idF BGBl. I Nr. 129/2002, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem 5. Abschnitt die Wortfolge

"6. Abschnitt: Vormerksystem - Maßnahmen gegen Risikolenker

§ 30a Vormerksystem

§ 30b Besondere Maßnahmen"

eingefügt und die Bezeichnungen "6. Abschnitt", "7. Abschnitt", "8. Abschnitt"und"9. Abschnitt" erhalten jeweils die Bezeichnung "7. Abschnitt", "8. Abschnitt", "9. Abschnitt"und"10. Abschnitt".

2. In § 1 Abs. 6 Z 2 und 3 entfällt jeweils die Wortfolge "2 und".

3. In § 2 Abs. 1 Z 6 werden die bisherigen lit. e und f als lit. f und g bezeichnet und als neue lit. e wird vor der Wortfolge "jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie" eingefügt:"e)Transportkarren,"

4. Nach § 4c Abs. 2 fünfter Satz wird folgender Satz eingefügt:

"Die Behörde kann auf Antrag für eine angemessene Zeit von der Entziehung der Lenkberechtigung absehen, wenn die betreffende Person besonders berücksichtigungswürdige Gründe nachweist aus denen hervorgeht, ...

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