Zusammenfassung
140. Bundesgesetz: Änderung des Wehrgesetzes 1990
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wehrgesetz 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2000,wird wie folgt geändert:1. Das Inhaltsverzeichnis lautet wie folgt:„Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeines§   1. Wehrsystem§   2. Aufgaben des Bundesheeres§   3. Oberbefehl und Verfügungsrecht über das Bundesheer§   4. Ausübung der Befehlsgewalt und Verantwortlichkeit§   5. Landesverteidigungsrat§   6. Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten§   7. entfällt§   8. entfällt§   9. Verleihung von Kommandostellen§ 10. Dienstgrade und Beförderung§ 11. entfällt§ 12. entfällt§ 13. Dienstvorschriften§ 14. Bestimmung grundsätzlicher militärischer Angelegenheiten§ 14a. Sprachliche Gleichbehandlung 2. Hauptstück Ergänzung und Wehrdienst 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen und Ergänzungswesen§ 15. Aufnahmebedingungen§ 16. Dauer der Wehrpflicht§ 17. Pflichten der Wehrpflichtigen§ 18. Ergänzungsbereiche§ 19. Ergänzungsbehörden§ 20. Mitwirkung an der Ergänzung 2. Abschnitt Organisation und Aufgaben der Stellungskommissionen§ 21. Stellungskommissionen§ 22. Zusammensetzung der Stellungskommissionen§ 23. Aufgaben der Stellungskommissionen 3. Abschnitt Stellung§ 24. Stellungspflicht§ 25. entfällt§ 26. entfällt 4. Abschnitt Präsenzdienstleistung§ 27. Präsenzdienstarten§ 28. Grundwehrdienst und Truppenübungen§ 29. Kaderübungen und vorbereitende Kaderausbildung§ 30. Freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste§ 31. entfällt§ 32. Wehrdienst als Zeitsoldat§ 33. entfällt§ 34. entfällt§ 35. Einberufung zum Präsenzdienst§ 36. Ausschluss von der Einberufung§ 36a. Befreiung und Aufschub§ 37. Dienstzeit§ 38. entfällt§ 39. Entlassung und Aufschub der Entlassung aus dem Präsenzdienst§ 39a. Heranziehung zum Einsatz- und Aufschubpräsenzdienst§ 40. Vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über den Miliz- und Reservestand§ 41. Übergang zwischen dem Milizstand und dem Reservestand§ 42. Pflichten und Befugnisse im Milizstand§ 43. Verwahrung von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen§ 44. Benützung von Heeresgut im Milizstand§ 45. Berechtigung zum Tragen der Uniform§ 46. Verbot parteipolitischer Betätigung 6. Abschnitt Militärische Dienstleistungen von Frauen§ 46a. Ausbildungsdienst§ 46b. Nähere Bestimmungen für den Ausbildungsdienst§ 46c. Nachhollaufbah...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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