Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird

Zusammenfassung


140. Bundesgesetz: Änderung des Wehrgesetzes 1990

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Wehrgesetz 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2000,

wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis lautet wie folgt:

„Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeines

§   1. Wehrsystem

§   2. Aufgaben des Bundesheeres

§   3. Oberbefehl und Verfügungsrecht über das Bundesheer

§   4. Ausübung der Befehlsgewalt und Verantwortlichkeit

§   5. Landesverteidigungsrat

§   6. Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten

§   7. entfällt

§   8. entfällt

§   9. Verleihung von Kommandostellen

§ 10. Dienstgrade und Beförderung

§ 11. entfällt

§ 12. entfällt

§ 13. Dienstvorschriften

§ 14. Bestimmung grundsätzlicher militärischer Angelegenheiten

§ 14a. Sprachliche Gleichbehandlung 2. Hauptstück Ergänzung und Wehrdienst 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen und Ergänzungswesen

§ 15. Aufnahmebedingungen

§ 16. Dauer der Wehrpflicht

§ 17. Pflichten der Wehrpflichtigen

§ 18. Ergänzungsbereiche

§ 19. Ergänzungsbehörden

§ 20. Mitwirkung an der Ergänzung 2. Abschnitt Organisation und Aufgaben der Stellungskommissionen

§ 21. Stellungskommissionen

§ 22. Zusammensetzung der Stellungskommissionen

§ 23. Aufgaben der Stellungskommissionen 3. Abschnitt Stellung

§ 24. Stellungspflicht

§ 25. entfällt

§ 26. entfällt 4. Abschnitt Präsenzdienstleistung

§ 27. Präsenzdienstarten

§ 28. Grundwehrdienst und Truppenübungen

§ 29. Kaderübungen und vorbereitende Kaderausbildung

§ 30. Freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste

§ 31. entfällt

§ 32. Wehrdienst als Zeitsoldat

§ 33. entfällt

§ 34. entfällt

§ 35. Einberufung zum Präsenzdienst

§ 36. Ausschluss von der Einberufung

§ 36a. Befreiung und Aufschub

§ 37. Dienstzeit

§ 38. entfällt

§ 39. Entlassung und Aufschub der Entlassung aus dem Präsenzdienst

§ 39a. Heranziehung zum Einsatz- und Aufschubpräsenzdienst

§ 40. Vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen über den Miliz- und Reservestand

§ 41. Übergang zwischen dem Milizstand und dem Reservestand

§ 42. Pflichten und Befugnisse im Milizstand

§ 43. Verwahrung von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen

§ 44. Benützung von Heeresgut im Milizstand

§ 45. Berechtigung zum Tragen der Uniform

§ 46. Verbot parteipolitischer Betätigung 6. Abschnitt Militärische Dienstleistungen von Frauen

§ 46a. Ausbildungsdienst

§ 46b. Nähere Bestimmungen für den Ausbildungsdienst

§ 46c. Nachhollaufbah...

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