Bundesgesetz vom 26. Jänner 1989, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (15. StVO-Novelle)

Zusammenfassung


86. Bundesgesetz: Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (15. StVO-Novelle)

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Auszug


Bundesgesetz vom 26. Jänner 1989, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (15. StVO-Novelle)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Die Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.

Nr. 159, zuletzt geändert mit dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 213/1987, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird nach Z 3 b folgende Z 3 c eingefügt:

„3 c. Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn,

die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist;"

2. Im § 2 Abs. 1 wird nach Z 12 folgende Z 12 a eingefügt:

„12 a. Radfahrerüberfahrt: ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die

Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil;"

3. § 2 Abs. 1 Z 19 lautet:

„19. Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel ode...

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