Bundesgesetz vom 12. Dezember 1989, mit dem das Ladenschlußgesetz geändert wird

Zusammenfassung


633a. Bundesgesetz: Änderung des Ladenschlußgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Dezember 1989, mit dem das Ladenschlußgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ladenschlußgesetz, BGBl. Nr. 156/1958, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 203/

1964 und 421/1988 sowie der Kundmachungen BGBl. Nr. 18/1988, 285/1989 und 342/1989 wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz vom 9. Juli 1958 über die Ladenöffnungszeiten an Werktagen (Öffnungszeitengesetz)"

2. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt,

für alle ständigen und nichtständigen für den Kleinverkauf von Waren bestimmten Betriebseinrichtungen

(Läden und son...

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