Zusammenfassung
633a. Bundesgesetz: Änderung des Ladenschlußgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 12. Dezember 1989, mit dem das Ladenschlußgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Ladenschlußgesetz, BGBl. Nr. 156/1958, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 203/1964 und 421/1988 sowie der Kundmachungen BGBl. Nr. 18/1988, 285/1989 und 342/1989 wird wie folgt geändert:1. Der Titel lautet:„Bundesgesetz vom 9. Juli 1958 über die Ladenöffnungszeiten an Werktagen (Öffnungszeitengesetz)"2. § 1 Abs. 1 lautet:„(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt,für alle ständigen und nichtständigen für den Kleinverkauf von Waren bestimmten Betriebseinrichtungen(Läden und son...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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