Zusammenfassung
302. Bundesgesetz: Abänderung des Umsatzsteuergesetzes 1959.
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Auszug
Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Umsatzsteuergesetz 1959, BGBl. Nr. 300/1958, wird wie folgt abgeände...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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