Bundesgesetz vom 10. Dezember 1982 über die Förderung der Versorgung mit Fernwärme (Fernwärmeförderungsgesetz)

Zusammenfassung


640. Bundesgesetz: Fernwärmeförderungsgesetz

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Auszug


Bundesgesetz vom 10. Dezember 1982 über die Förderung der Versorgung mit Fernwärme (Fernwärmeförderungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Anwendungsbereich

§ 1.(1) Für ein Fernwärmeausbauprojekt können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der nach dem jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Bundesmittel auf Antrag Förderungen gewährt werden.

(2) Ein Fernwärmeausbauprojekt ist eine Summe von Fernwärmeverteilungs- und -erzeugungsinvestitionen oder von Fernwärmeerzeugungsinvestitionen oder von Fernwärmeverteilungsinvestitionen,

die zur Ausschöpfung des in einem Versorgungsgebiet wirtschaftlich ausbaubaren Fernwärmeversorgungspotentials führen oder ein Teil dieser Investitionen innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes von höchstens fünf Jahren, der eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Einheit bildet.

(3) Förderungen dürfen nur für Investitionen gewährt werden, mit deren Verwirklichung in der Zeit vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1985

begonnen wird.

(4) Die Gesamthöhe der zu fördernden In...

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