Bundesgesetz vom 19. Dezember 1970, mit dem das Wertzollgesetz 1955 geändert wird

Zusammenfassung


64. Bundesgesetz: Änderung des Wertzollgesetzes 1955

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Auszug


Bundesgesetz vom 19. Dezember 1970, mit dem das Wertzollgesetz 1955 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Wertzollgesetz 1955, BGBl. Nr. 60, wird wie folgt geändert:

1. § 2 hat zu lauten:

„§ 2. Normalpreis.

(1) Der Normalpreis ist jener Preis, der für die eingeführte Ware in dem im Absatz 5 bestimmten Zeitpunkt bei einem Kaufgeschäft unter den Bedingungen des freien Wettbewerbes zwischen einem Käufer und einem Verkäufer, die voneinander unabhängig sind, erzielbar ist.

(2) Der Normalpreis richtet sich unter Berücksichtigung der handelsmäßigen Umstände des Geschäftes (§ 5) nach der Menge, Ar...

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