Zusammenfassung
406. Bundesgesetz: Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen
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Auszug
Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen
Der Nationalrat hat beschlossen :
§ 1. Soweit dies zur Erfüllung von völkerrechtlich verpflichtenden Entscheidungen der Vereinten Nationen erforderlich ist, ist die Bundesregierung ermächtigt, im Einvernehm...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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