Zusammenfassung
745. Bundesgesetz: Dokumentation im Gesundheitswesen
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Hauptstück A Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich§ 1. (1) Die Träger von Krankenanstalten haben nach der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), in einer vom Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz unter Anpassung an den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft herauszugebenden Fassung, die Diagnosen der in stationärer Behandlung befindlichen Pfleglinge originär zu erfassen.(2) Die Träger von Krankenanstalten sind weiters zur Erfas...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links