Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG

Zusammenfassung


65. Bundesgesetz: Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG

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Auszug


Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

§ 1. Die Anteilsrechte des Bundes an der Dorotheum Auktions-, Versatz- und Bank-Gesellscha...

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