Zusammenfassung
65. Bundesgesetz: Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG
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Auszug
Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I§ 1. Die Anteilsrechte des Bundes an der Dorotheum Auktions-, Versatz- und Bank-Gesellscha...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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