Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut G.m.b.H. (Österreich Institut-Gesetz)

Zusammenfassung


177. Bundesgesetz: Österreich Institut-Gesetz

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Auszug


Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut G.m.b.H. (Österreich Institut-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmennamen „Österreich Institut G.m.b.H.“ (im fol...

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