Zusammenfassung
177. Bundesgesetz: Österreich Institut-Gesetz
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Auszug
Bundesgesetz über die Gründung einer Österreich Institut G.m.b.H. (Österreich Institut-Gesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmennamen „Österreich Institut G.m.b.H.“ (im fol...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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