Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, geändert wird

Zusammenfassung


67. Bundesgesetz: Änderung des EWR-Psychologengesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, geändert wird

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Das EWR-Psychologengesetz , BGBl. I Nr. 113/1999, wird wie folgt geändert:  

1. § 1 Abs. 1 lautet:  

„(1) Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

die in ihrem Herkunftsstaat zur Ausübung des reglementierten Berufs des klinischen Psychologen oder Gesundheitspsychologen im Sinne der Richtlinie des Rates 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochs...

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