Zusammenfassung
67. Bundesgesetz: Änderung des EWR-Psychologengesetzes
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, geändert wird
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Der Nationalrat hat beschlossen:  Das EWR-Psychologengesetz , BGBl. I Nr. 113/1999, wird wie folgt geändert:  1. § 1 Abs. 1 lautet:  „(1) Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft,die in ihrem Herkunftsstaat zur Ausübung des reglementierten Berufs des klinischen Psychologen oder Gesundheitspsychologen im Sinne der Richtlinie des Rates 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochs...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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