Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Zusammenfassung


433. Bundesgesetz: Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, zuletzt geändert durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 lit. b lautet:

„b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern,

die eine in §...

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