Bundesgesetz vom 13. Feber 1969, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlidben abgeändert wird

Zusammenfassung


103. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Auszug


Bundesgesetz vom 13. Feber 1969, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlidben abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1948, BGBl.

Nr. 146, über die Beschäftig...

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