Zusammenfassung
103. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
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Auszug
Bundesgesetz vom 13. Feber 1969, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlidben abgeändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1948, BGBl.Nr. 146, über die Beschäftig...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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