Zusammenfassung
693. Bundesgesetz: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1989
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1989 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Finanzausgleichsgesetz 1989 (FAG 1989),BGBl. Nr. 687/1988, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 463/1990, 69/1991 und 235/1991und der Kundmachungen BGBl. Nr. 251/1989 und 428/1991 wird wie folgt geändert:Artikel I 1. § 6 Z 2 bis 5 lautet:„2. die Tabaksteuer, die Bundesmineralölsteuer,die Abgabe auf Stärkeerzeugnisse, der Absatzförderungsbeitrag auf Milch;3. die Stempel- und Rechtsgebühren mit Ausnahme der Gebühren von Wetten anläßlich sportlicher Veranstaltungen im Gebiete nur eines Bundeslandes (einer Gemeinde), die Konsulargebühren, die Punzierungsgebühren,die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie alle sonstigen Gebühren und gebührenartigen Einnahmen der einzelnen Zweige der unmittelbaren Bundesverwaltung, die Kapitalverkehrsteuern,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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