Zusammenfassung
97. Bundesgesetz: Privatisierungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt für Verfügungen über Beteiligungen des Bundes an Unternehmungen,soweit dafür die Zustimmung des Nationalrates gemäß § 63 Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz erforderlich ist.§ 2. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes zuständigen Bundesminister jeweils ein Privatisierungskonzept für jede einzelne zu privatisierende Beteiligung vorzuberei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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