Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz)

Zusammenfassung


97. Bundesgesetz: Privatisierungsgesetz

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt für Verfügungen über Beteiligungen des Bundes an Unternehmungen,

soweit dafür die Zustimmung des Nationalrates gemäß § 63 Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz erforderlich ist.

§ 2. (1) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes zuständigen Bundesminister jeweils ein Privatisierungskonzept für jede einzelne zu privatisierende Beteiligung vorzuberei...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen