Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung.

Zusammenfassung


154. Bundesgesetz: Aufnahme von Anleihen in fremder Währung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die ...

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