Bundesgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem die Strafprozeßordnung 1960 geändert und ergänzt wird (Strafprozeßnovelle 1962).

Zusammenfassung


229. Bundesgesetz: Strafprozeßnovelle 1962.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem die Strafprozeßordnung 1960 geändert und ergänzt wird (Strafprozeßnovelle 1962).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Die Strafprozeßordnung 1960, BGBl. Nr. 98,

wird geändert und ergänzt wie folgt:

1. Im § 41 hat der zweite Absatz zu lauten:

„(2) Ist ein Beschuldigter nach seinen dem Gerichte bekannten Verhältnissen nicht imstande,

die Verteidigungskosten aus eigenem zu tragen,

so ist ihm auf sein Verlangen zur Ausführung bestimmter, von ihm angemeldeter Rechtsmittel,

zur Erhebung d...

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