Zusammenfassung
371. Bundesgesetz: Impfschadengesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 3. Juli 1973 über die Entschädigung für Impfschäden (Impfschadengesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund hat für Schäden, die durch eine Schutzimpfung auf Grund der Bestimmungen a) des Bundesgesetzes über Schutzimpfungen gegen Pocken, BGBl. Nr. 156/1948, oder b) des § 17 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950,BGBl. Nr. 186,ver...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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