Bundesgesetz vom 10. Juli 1957, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz abgeändert und ergänzt wird (4. Staatsvertragsdurchführungsgesetz).

Zusammenfassung


177. Bundesgesetz: 4. Staatsvertragsdurchführungsgesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 10. Juli 1957, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz abgeändert und ergänzt wird (4. Staatsvertragsdurchführungsgesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1956, BGBl.

Nr. 165, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des IV. Teiles des Staatsvertrages

(1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz), wird abgeändert wie folgt:

1. In § 10 Abs. 2 werden die Worte „innerh...

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