Zusammenfassung
177. Bundesgesetz: 4. Staatsvertragsdurchführungsgesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 10. Juli 1957, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz abgeändert und ergänzt wird (4. Staatsvertragsdurchführungsgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bundesgesetz vom 25. Juli 1956, BGBl.Nr. 165, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des IV. Teiles des Staatsvertrages(1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz), wird abgeändert wie folgt:1. In § 10 Abs. 2 werden die Worte „innerh...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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