Bundesgesetz vom 6. Juli 1966, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


148. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Umsatzsteuergesetzes 1959

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. Juli 1966, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Umsatzsteuergesetz 1959, BGBl. Nr. 300/

1958, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 302/1959, BGBl. Nr. 170/196...

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