Zusammenfassung
378. Bundesgesetz: Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Juni 1988, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Artikel II des Schülerbeihilfengesetzes 1983,BGBl. Nr. 455, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 660/1987, wird wie folgt geändert:1. § 3 Abs. 4 lautet:„(4) Das Einkommen eines Schülers, der seine Berufstätigkeit zur Aufnahme oder Intensivierung des Schulbesuches aufgegeben hat, ist zur Beurteilung der Bedürftigkeit nicht heranzuziehen. Bei Aufgabe der Berufstätigkeit sind die ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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