Bundesgesetz vom 23. Juni 1988, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Zusammenfassung


378. Bundesgesetz: Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983

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Auszug


Bundesgesetz vom 23. Juni 1988, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Artikel II des Schülerbeihilfengesetzes 1983,

BGBl. Nr. 455, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 660/1987, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 4 lautet:

„(4) Das Einkommen eines Schülers, der seine Berufstätigkeit zur Aufnahme oder Intensivierung des Schulbesuches aufgegeben hat, ist zur Beurteilung der Bedürftigkeit nicht heranzuziehen. Bei Aufgabe der Berufstätigkeit sind die ...

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