Bundesgesetz vom 28. Juni 1989, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Zusammenfassung


373. Bundesgesetz: Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983

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Auszug


Bundesgesetz vom 28. Juni 1989, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Artikel II des Schülerbeihilfengesetzes 1983,

BGBl. Nr. 455, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 152/1984, 293/1985, 660/1987 und 378/1988 wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 6 tritt an die Stelle der Wendung

„des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/

1974" die Wendung „des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 472/1986".

2. § 1 Abs. 7 lautet:

„(7) Personen mit fremder Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, deren Eltern in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichti...

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