Zusammenfassung
384. Bundesgesetz: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1985
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Auszug
Bundesgesetz vom 26. Juni 1986, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Finanzausgleichsgesetz 1985; BGBl.Nr. 544/1984, wird wie folgt geändert:1. § 8 lautet:„§ 8. (1) Die Erträge der im § 7 Abs. 1 angeführten gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme des Kulturgroschens, der Energieverbrauchsabgabe und der Spielbankabgabe werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land)und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:(2) Die Teile der Erträge der gemeinschaftli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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