Bundesgesetz vom 26. Juni 1986, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1985 geändert wird

Zusammenfassung


384. Bundesgesetz: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1985

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Auszug


Bundesgesetz vom 26. Juni 1986, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Finanzausgleichsgesetz 1985; BGBl.

Nr. 544/1984, wird wie folgt geändert:

1. § 8 lautet:

„§ 8. (1) Die Erträge der im § 7 Abs. 1 angeführten gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme des Kulturgroschens, der Energieverbrauchsabgabe und der Spielbankabgabe werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land)

und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:

(2) Die Teile der Erträge der gemeinschaftli...

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