Bundesgesetz vom 29. Juni 1982, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird

Bundesgesetzblatt, 19 Juli 1982 (Nr. 355/1982)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


355. Bundesgesetz: Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971

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Auszug


Bundesgesetz vom 29. Juni 1982, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl.

Nr. 57, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. § 5 Abs. 3 hat zu entfallen.

2. § 7 Abs. 1 zweiter und dritter Satz haben zu lauten:

„Sie müssen von wenigstens fünf Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben oder von 6000 Perso-

nen, die am Stichtag wahlberechtigt waren, unterstützt sein; hiebei sind den Wahlvorschlägen die ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 1

anzuschließen. Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, daß die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war oder am Stichtag das 19. Le...

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