Bundesgesetz vom 29. Juni 1982, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird
Bundesgesetzblatt, 19 Juli 1982 (Nr. 355/1982)
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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355. Bundesgesetz: Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971
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Auszug
Bundesgesetz vom 29. Juni 1982, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl.Nr. 57, wird wie folgt geändert:Artikel I 1. § 5 Abs. 3 hat zu entfallen.2. § 7 Abs. 1 zweiter und dritter Satz haben zu lauten:„Sie müssen von wenigstens fünf Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben oder von 6000 Perso-nen, die am Stichtag wahlberechtigt waren, unterstützt sein; hiebei sind den Wahlvorschlägen die ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Unterstützungserklärungen nach Muster der Anlage 1anzuschließen. Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, daß die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen war oder am Stichtag das 19. Le...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes